Von deinen Kapitalerträgen (Zinszahlungen, Kurserträge und Dividendenzahlungen) geht immer ein Teil ans Finanzamt. Mit dem Freistellungsauftrag beauftragst du deine Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug zu befreien – „freizustellen“.
Erteilst du jedoch keinen Freistellungsauftrag oder gehen die Kapitalerträge über die gesetzliche Höchstgrenze hinaus, müssen die Kreditinstitute 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, manchmal auch noch Kirchensteuer für dich an das Finanzamt abführen.
Die Kapitalertragsteuer wird abhängig vom Produkt zu unterschiedlichen Zeitpunkten berechnet und ans Finanzamt gezahlt. Im Fall von Aktien geschieht dies, wenn Kursgewinne oder Dividendenzahlungen auf deinem Konto eingegangen sind. Der Freibetrag beträgt pro Person 1000 Euro.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.