Von Ihren Kapitalerträgen (Zinszahlungen, Kurserträge und Dividendenzahlungen) geht immer ein Teil ans Finanzamt. Mit dem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug zu befreien – „freizustellen“.
Erteilen Sie jedoch keinen Freistellungsauftrag oder gehen die Kapitalerträge über die gesetzliche Höchstgrenze hinaus, müssen die Kreditinstitute 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, manchmal auch noch Kirchensteuer für Sie an das Finanzamt abführen.
Die Kapitalertragsteuer wird abhängig vom Produkt zu unterschiedlichen Zeitpunkten berechnet und ans Finanzamt gezahlt. Im Fall von Aktien geschieht dies, wenn Kursgewinne oder Dividendenzahlungen auf deinem Konto eingegangen sind. Der Freibetrag beträgt pro Person 1000 Euro.
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