Rechtlicher Eigentümer des Kinderdepots ist das Kind selbst – auch wenn es minderjährig ist.
Die Eltern (oder andere gesetzliche Vertreter) verwalten das Depot treuhänderisch für das Kind, bis dieses volljährig ist,
Ab dem 18. Geburtstag erhält das Kind vollen Zugriff auf das Depot und kann frei darüber verfügen.
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