Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, führen wir den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer automatisch für Sie an das Finanzamt ab. So sieht es das Steuerrecht vor.
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Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, führen wir den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer automatisch für Sie an das Finanzamt ab. So sieht es das Steuerrecht vor.
Kommentare
2 Kommentare
Es fehlt die Information, was nach einem Kirchenaustritt zu veranlassen ist.
“Sie müssen Ihren Austritt bitte - falls noch nicht geschehen - beim Bundeszentralamt für Steuern melden oder bereits gemeldet haben. Eine automatische Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgt nicht.”
Danach melden Sie bitte bei info@quirion.de damit wir eine Anlassanfrage starten können.
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