Anstelle eines Freistellungsauftrags kannst du eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) vorlegen.
Diese erhältst du bei deinem Finanzamt. In diesem Fall benötigst du keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag.
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Anstelle eines Freistellungsauftrags kannst du eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) vorlegen.
Diese erhältst du bei deinem Finanzamt. In diesem Fall benötigst du keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag.
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