Der Begriff „unrealisierter Gewinn“, auch als „Buchgewinn“ bezeichnet, bezieht sich auf die Wertsteigerung eines Portfolios, die bisher noch nicht durch den Verkauf der entsprechenden Vermögenswerte realisiert wurde. Dies bedeutet, dass zwar eine Wertsteigerung auf dem Papier besteht, diese jedoch noch nicht in Form von liquiden Mitteln vorliegt, da die Vermögenswerte bislang nicht veräußert wurden.
Im Falle einer Auflösung des Portfolios wird der aktuelle Marktwert der Vermögenswerte ausgezahlt, abzüglich etwaiger Transaktionskosten und Steuern. Erst dann wird der unrealisierte Gewinn realisiert und fließt in den ausgezahlten Betrag ein.
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