Grundlagen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten
Seit XXXX können die Kosten für das Asset Management (Vermögensverwaltungsgebühren) bei quirion nicht mehr separat als steuermindernder Posten geltend gemacht werden. Diese Änderung betrifft sämtliche Kosten, die direkt mit der Vermögensverwaltung verbunden sind.
Die Transaktionskosten, die im Rahmen Ihrer ETF-Portfolios bei quirion anfallen, unterliegen keiner Abgeltungssteuer bzw. Quellensteuer. Daher können diese Kosten nicht im Rahmen der Steuerklärung abgezogen werden.
Wichtige Hinweise zur RZ XX und juristischen Einordnung
Das in einigen Fällen zitierte Rundschreiben RZ XX zur steuerlichen Behandlung von Transaktionskosten findet auf die bei quirion anfallenden Transaktionskosten keine Anwendung. Dies liegt daran, dass quirion als Finanzdienstleister und BaFin-kontrollierter Robo-Advisor fungiert, jedoch keine klassische Kreditinstitutsfunktion einnimmt.
Aus diesem Grund ist eine steuerliche Geltendmachung auf Grundlage von RZ XX für Ihre bei quirion entstehenden Kosten nicht zulässig.
Unterstützung und weiterführende Informationen
quirion kann in steuerlichen Einzelfällen leider keine individuelle Unterstützung oder Beratung zu diesem Thema leisten. Wir danken für Ihr Verständnis und empfehlen Ihnen, bei weitergehenden Fragen einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.
Weitere hilfreiche Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihrer Geldanlage finden Sie auf den offiziellen Seiten der Finanzverwaltung oder in unserem Kundenforum unter https://kundenforum.quirion.de/hc/de/sections/360005307537-Registrierung.
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