Einleitung
In diesem Artikel erfahren Privatanleger, warum ein im laufenden Jahr erteilter Freistellungsauftrag möglicherweise bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer nicht berücksichtigt wurde. Wir erklären die relevanten steuerlichen Grundlagen und geben Hinweise zur Prüfung und Handhabung von Freistellungsaufträgen bei quirion.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Anlegern, Kapitalerträge – wie Zinsen oder Dividenden – bis zu einem festgelegten Freibetrag steuerfrei zu erhalten. In Deutschland beträgt dieser Freibetrag derzeit 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Ehepaare.
Warum wird mein Freistellungsauftrag bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt?
Die steuerliche Berücksichtigung eines Freistellungsauftrags hängt vom Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge ab. Wenn Ihre Zinserträge, Dividenden oder andere Kapitalerträge vor der Erteilung des Freistellungsauftrags angefallen sind, können diese nicht steuerfrei gestellt werden, auch wenn der Freistellungsauftrag im Nachhinein erteilt wurde.
Beispiel: Wurde Ihr Freistellungsauftrag im Januar XXXX eingerichtet und gilt ab dem X. Januar XXXX, jedoch stammen die betreffenden Kapitalerträge aus dem Jahr XXXX, so war eine Berücksichtigung des Freistellungsauftrags für diese Erträge nicht möglich, da sie zeitlich davor angefallen sind.
Wie überprüfe ich die Berücksichtigung meines Freistellungsauftrags bei quirion?
1. Loggen Sie sich in Ihr quirion Kundenkonto ein: https://kundenforum.quirion.de/hc/de/sections/360005307537-Registrierung 2. Prüfen Sie die Angaben zu Ihren Freistellungsaufträgen im Bereich "Steuerinformationen" oder "Kapitalerträge". 3. Vergleichen Sie den Zeitpunkt der Erträgnisgutschriften mit dem Datum der Freistellungsauftragserteilung. 4. Bitte beachten Sie, dass quirion Ihre Steuerberechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und dem Zeitpunkt des Ertragszuflusses vornimmt.
Was kann ich tun, wenn mein Freistellungsauftrag nicht berücksichtigt wurde?
Sollten Sie feststellen, dass Kapitalerträge vor der Erteilung des Freistellungsauftrags anfallen, kann hierfür leider keine nachträgliche Steuerfreistellung erfolgen. Bitte stellen Sie sicher, dass ein Freistellungsauftrag rechtzeitig vor dem Zufluss der Erträge bei quirion eingereicht wird, um diese steuerlich optimal zu nutzen.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können Sie unseren Kundenservice kontaktieren oder in unserem Hilfe-Center weitere Informationen finden: https://www.quirion.de/
Zusammenfassung
- Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Zeitpunkt seiner Erteilung für danach zufließende Kapitalerträge.
- Erträge, die vor dem Freistellungsauftrag zufließen, können nicht nachträglich steuerfrei gestellt werden.
- Die Steuerberechnung bei quirion berücksichtigt gesetzliche Vorgaben und den Zeitpunkt des Ertragszuflusses.
- Fragen zu Ihrem Freistellungsauftrag oder zur Steuerberechnung beantwortet der quirion Kundensupport gern.
Wir bei quirion legen Wert auf Transparenz und Kundennähe. Ihre steuerlichen Anliegen sind uns wichtig, und wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und Sie bei der optimalen Nutzung unserer automatisierten Anlagelösungen zu unterstützen.
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