Freistellungsauftrag
Hallo lieber Support,
auf dem Verrechnungskonto PLUS erfolgen die Zinsauszahlung ja quartalsmäßig soviel ich weiß. Wann genau führt ihr die Kapitalertragssteuer ans Finanzamt ab? Auch quartalsmäßig oder erst am Ende des Jahres, bzw. bis wann muss euch ein Freistellungsauftrag vorliegen, damit keine Abführung der Kapitalertragssteuer erfolgt? Bis zum Quartalsende oder reicht bis Ende des Jahres?
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Offizieller Kommentar
Guten Tag Herr Borna,
Danke für Ihren Eintrag. Die Auszahlung erfolgt - wie Sie selber geschrieben haben - quartalsmäßig. Daher erfolgt die Steuerabführung auch erst zum Zeitpunkt der Auszahlung. Den Freistellungsauftrag können Sie bis Mitte Dezember einreichen. Mit Einreichung des Freistellungsauftrags werden die bis dahin in dem Jahr abgeführten Kapitalertragssteuern in Höhe des Freistellungsauftrags wieder gutgeschrieben.
Ihnen eine schöne Zeit.
Ihre quirion-Kundenbetreuung
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