Zinsen werden, ebenso wie Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, als Kapitalerträge betrachtet und unterliegen der Abgeltungssteuer. Für in Deutschland steuerpflichtige Personen wird diese Steuer automatisch abgeführt. Der Steuerbetrag wird einbehalten und, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und Verlusttöpfen, an das Finanzamt abgeführt.
Für Personen, die außerhalb Deutschlands steuerpflichtig sind, liegt es in ihrer Verantwortung, die entsprechenden Steuern zu berechnen und abzuführen. Bitte beachten Sie, dass quirion keine Steuerberatung anbietet. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
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